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§ 1 Allgemeines
- Alle nachstehenden Bedingungen und Regelungen gelten für sämtliche Vertragstypen, Vereinbarungen, Dienstleistungen und Verkauf von Waren (wie z. B. Software oder Hardware) zwischen der julitec GmbH (nachfolgend julitec genannt) und dem Kunden.
- Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen des Rechtsverkehrs.
§ 2 Vertragsabschluss, Vertragsbedingungen
- Die Vertragspartner halten sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wurde.
- Sind keine Vertragserklärungen abgegeben worden, gelten die Rahmenbedingungen der Angebote und der Auftragsbestätigung.
- Konzeptentwürfe und Test- bzw. Betasoftware sind geistiges Eigentum von julitec. Kommt kein Vertrag zustande, dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden und auch nicht vervielfältigt werden.
§ 3 Auswahl der Produkte und Leistungen
- Dem Kunden sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er trägt das Risiko, sollten Funktionen nicht Bestandteil der Software sein.
- Bei Erstellung individueller Softwarelösungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass alle gewünschten relevanten Funktionalitäten schriftlich fixiert werden und diese dem Projektteam von julitec zur Verfügung stehen.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass innerhalb von Betaphasen überprüft wird, ob alle notwendigen Funktionen gegeben sind und in der Software vorgesehen wurden.
§ 4 Liefergegenstand
- Die Software bzw. die digitalen Daten werden grundsätzlich nur digital in Form einer CD-ROM bzw. eines digitalen Datenträgers geliefert.
- Für die Kompatibilität und Lauffähigkeit der gelieferten Software auf einem julitec fremden System übernimmt julitec keine Garantie. Standardkonfigurationen und Lauffähigkeit der Systeme müssen im Voraus durch den Kunden in Zusammenarbeit mit julitec ermittelt werden.
§ 5 Lieferung, Liefer- und Leistungszeit
- Bei Lizenzsoftware der Firma julitec wird grundsätzlich die aktuelle Version geliefert, nach Vereinbarung kann eine ältere oder eine neue Betaversion der Software geliefert werden.
- Die Lieferzeit liegt grundsätzlich bei maximal 14 Werktagen nach Fertigstellung des Auftrags.
- Die Leistungszeit wird grundsätzlich individuell mit dem Kunden im Rahmen des Projekts bzw. des Auftrags ermittelt. Ist julitec auf die Mitwirkung oder auf Informationen des Kunden angewiesen und entstehen dadurch Wartezeiten, wird diese Verzögerung an die Leistungszeit zu Lasten des Kunden angerechnet.
- julitec ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 6 Urheberrecht
- Alle Rechte an der Software stehen julitec zu. Bei Systemen mit Fremdsoftware gelten die Urheberrechte des Dritten.
- Gesetzlich wie auch vertraglich untersagt ist jede Art der Vervielfältigung, welche nicht ausdrücklich schriftlich durch julitec genehmigt wurde. Ebenso untersagt ist die Weitergabe der Software an Dritte ohne ausdrückliche Befugnis.
- Auch jede Form der Veränderung der Software ist untersagt, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung und Weiterentwicklung oder sonstige Umarbeitung. julitec Software unterliegt dem Dekompilierungsverbot.
- Erhält julitec vom Kunden Grafik, Bild, Daten, Ton, Text oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt, um ein Projekt zu bearbeiten, hat der Kunde sicher zu stellen, dass diese Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks frei verwendbar sind.
- Die von julitec erstellten Urheberrechtsvermerke auf Produkten bzw. Anwendungen und Dokumenten dürfen nicht durch den Kunden oder sonstige Dritte entfernt oder verändert werden.
§ 7 Befugnisse und Pflichten des Kunden
- Der Kunde darf die Softwarelösung nur auf der Anzahl Server und/oder Clients installieren, für die er auch Lizenzen erworben hat.
- Der Kunde kann eine Sicherheitskopie auf einem mobilen Datenträger erzeugen. Diese muss als solche markiert sein und mit der Lizenznummer des Originals versehen werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, jede Veränderung, die seine Nutzungsberechtigung betrifft, schriftlich julitec mitzuteilen und ggf. auf eine Genehmigung zu warten.
- Die Dauer des Nutzungsrechts ist grundsätzlich, solange kein Vergehen vorliegt, unbegrenzt. Anders lautende Regelungen erfolgen im Einzelfall.
- Für Software anderer Hersteller, die im Rahmen des Projekts verwendet wird, hat der Kunde deren Bedingungen anzunehmen. julitec steht nicht für deren Rechte und Pflichten ein.
- Werden durch den Kunden Daten in elektronischer Form bereitgestellt, hat der Kunde jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherheit obliegt allein dem Kunden. julitec ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
§ 8 Weitergabe, Verkauf und Vermietung
- Grundsätzlich ist es dem Kunden untersagt Lizenzsoftware von julitec zu verkaufen, zu verleihen oder sonst weiterzugeben bzw. zu veräußern.
§ 9 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der der Gesprächspartner für julitec ist und die erforderlichen Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann.
- Wenn nicht anders vereinbart, testet der Kunde gründlich die Software auf Mängelfreiheit oder eventuelle Installationsfehler, bevor er das System in die operative Nutzung überführt.
- Der Kunde muss selbstständig für die Sicherheit seiner Daten sorgen, d. h. Einrichtung eines Backupsystems, regelmäßige Störungsdiagnose und Überprüfung der Ergebnisse und des Verhaltens der Software bzw. des Systems.
§ 10 Preis, Zahlung und Vorbehalte
- Zu allen Preisen kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
- Wenn nicht anders vereinbart ist jede Zahlung nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen fällig. Skonto wird nicht gewährt.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- julitec kann Abschlagszahlungen oder volle Vorauszahlung verlangen, insbesondere wenn der Kunde der Firma julitec nicht bekannt ist oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
- julitec bleibt Eigentümer des Vertragsgegenstands bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich festgesetzten Summe durch den Kunden.
§ 11 Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von julitec eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend der §§ 377 und 378 HGB.
- Rügen müssen schriftlich innerhalb von 8 Werktagen mit genauer Beschreibung des Rügegrunds ab Kenntnis des Kunden vom Mangel erklärt werden. Diese Rüge muss durch den in § 9 I benannten Ansprechpartner des Kunden an julitec erfolgen.
§ 12 Mängel, Nachbesserung und Gewährleistung
- julitec leistet für die vertragsmäßigen Eigenschaften Gewähr nach den Regeln und Bestimmungen des Kaufrechts, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Es handelt sich nur dann um eine zugesicherte Eigenschaft, wenn diese im Rahmen des Vertrags schriftlich als solche bezeichnet worden ist.
- julitec hilft bei Bedarf dem Kunden, den Mangel zu finden. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht durch julitec verursacht wurde, wird diese Leistung der Fehlersuche dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Die Gewährleistung geschieht grundsätzlich durch Nachbesserung. Diese wird durch Fehlerbehebung, durch Überlassen eines neuen Programmstands oder durch zumutbare Alternativen von Seiten julitec erbracht. Der Kunde hat julitec insoweit zu unterstützen, wie es nach Sitte zumutbar ist.
- Fehler bzw. Mängel, die aufgrund der technisch nicht möglichen 100% Kompatibilität zum Internet bzw. zu Hard- und Softwarekonfigurationen herrühren, sind nicht Bestandteil der Gewährleistung von julitec.
- Softwareprodukte, die mit nicht-fehlertoleranten Sprachen (z. B. C#, Delphi, Java, etc.) programmiert wurden bzw. Systeme, die nicht auf Fehlertoleranz entwickelt wurden, dürfen nicht in betrieblichen Abläufen verwendet werden, die störungsfrei laufen müssen, insbesondere in den Bereichen der Lebenserhaltung (z. B. medizinische Geräte/Systemsteuerung), der Nukleartechnologie, Waffensysteme oder anderen Umgebungen, in denen der Ausfall des Systems unmittelbar zu lebensbedrohlichen Situationen oder Personenschäden führt. Ebenso darf die Software nicht in Umgebungen verwendet werden, die zu schwerwiegenden Schäden an Sachen oder der Umwelt führen. Für derartige Schäden, die aufgrund der Verwendung der Software durch den Kunden entgegen den Hinweisen entstehen, übernimmt julitec keinerlei Gewährleistung oder Haftung.
- Für Schadensersatzansprüche gilt § 13. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen und haben keinerlei Gültigkeit.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Lieferung bzw. Leistung der Sache.
§ 13 Haftung
- julitec leistet Schadensersatz unabhängig aus welchem Rechtsgrund nur:
(i) bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
(ii) In anderen Fällen nur dann, wenn eine Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, aus Verzug und aus Unmöglichkeit, stets beschränkt auf max. 5.000,- Euro je Schadensfall, insgesamt mit höchstens 10.000,- Euro aus dem Vertrag.
(iii) Sollte julitec gegen die auftretenden Schäden versichert sein, dann haftet julitec im Rahmen der Versicherungsdeckung.
(iv) Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Im Übrigen ist jede Haftung, insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden, bei der Entwicklung individueller Software ausgeschlossen. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten des Kunden eine Versicherung besteht.
- Für Ansprüche des Kunden aus Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verzug, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtenverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Anspruch haben kann.
- Der Kunde haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten. Die Daten und Inhalte des Kunden spiegeln nicht die Meinung von julitec wider.
- Alle Rechte und Pflichten, die aus den Inhalten, Daten und der Domäne entstehen, obliegen dem Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes deutsches/europäisches Recht verstoßen. Insbesondere sei dabei erwähnt:
(i) Pornografisches Material
(ii) Extremistische politische Inhalte
(iii) Inhalte, die das Urheberrecht oder rechte Dritter verletzen
- Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von julitec.
§ 14 Abnahme
- Die Abnahme der Sache ist binnen zwei Wochen nach Übergabe und Einweisung durch julitec zu erklären.
- Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn julitec dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung binnen fünf Werktagen zusagt.
- Wird nicht binnen der Abnahmefrist ein schriftlicher Mangelbericht an julitec gemeldet, gilt die Abnahme als erteilt. Mit der Abnahme gilt die Ware als mängelfrei. Der Mangelbericht ist durch den Gesprächspartner (siehe § 9 I) zu übermitteln.
§ 15 Geheimhaltung und Verwahrung
- julitec wie auch der Kunde verpflichten sich, alle Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt wurden, vertraulich zu behandeln. Die Vertragsparteien sichern die Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte nicht möglich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere Informationen, die Quellcode betreffend sind, sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen.
§ 16 Archivierung
- Dem Kunden zustehende Produkte, wie Vorlagen, Daten, Datenträger etc. werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. julitec haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 17 Softwarepflege
- julitec ist nicht verpflichtet Updates für Produktreihen oder individuelle Softwarelösungen zu entwickeln.
- Weiterführende Softwarepflege kann durch im Einzelfall vereinbarte Wartungsverträge bzw. Update-Verträge gewährleistet werden.
§ 18 Hosting- und Webspacebestimmungen
- Wenn nicht anders vereinbart, stellt julitec keinen Speicherplatz zum Zwecke der Veröffentlichung von Webseiten und zum Empfang von E-Mails zur Verfügung. Anders lautende Vereinbarungen können schriftlich mit julitec festgelegt werden.
- Die Domänen-Registrierung erfolgt im Namen des Kunden, julitec tritt dabei nur als Vermittler auf.
- julitec bietet grundsätzlich Support-Leistungen nur in deutscher Sprache und per E-Mail. Betroffen vom Support sind lediglich Dienstleistungen die von julitec gestellt werden. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Support-Leistung innerhalb von 5 Werktagen.
- Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Bei Änderung von grundlegenden Vertragsbedingungen oder Preisen ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen.
- Domänen werden nach Ablauf von 12 Monaten automatisch auf Namen und Kosten des Kunden verlängert. Sollte die Domäne 4 Wochen nach Beendigung des Vertrags nicht von einem anderen Provider weiter gepflegt werden, ist julitec berechtigt, diese an Dritte weiterzugeben.
- Die einmaligen Setup-Kosten sind sofort fällig. Die monatlichen Kosten sind für ein Jahr im Voraus fällig. Bei Verzug der Zahlung ist julitec berechtigt, bis zum Ausgleich aller Forderungen die Dienstleistungen einzustellen bzw. die Domäne auf dem Server bis zur Zahlung zu sperren.
- julitec speichert alle für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden auch elektronisch. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zum Zwecke der Dienstleistungen (Domänen-Registrierung, DeNIC, u. a.). Die notwendigen Daten (Name, Anschrift, etc.) zur Domänen-Registrierung werden bei der DeNIC oder den jeweils zuständigen Domänen-Registraren im Internet veröffentlicht.
§ 19 Dienstleistungen
- Zusätzliche Dienstleistungen, die im Einzelfall vereinbart werden oder aus Kulanz erbracht werden, können nicht als Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden. Ebenso besteht keinerlei Recht auf die Erfüllung einer solchen Leistung.
§ 20 Impressum
- julitec kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf sich hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Vertragsänderungen und –ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind das Amtsgericht Erlangen oder das Landgericht Nürnberg.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine ersetzt, die rechtmäßig ist und dem Sinngehalt der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
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